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Vertrag kündigen in Deutschland: Fristen, Form und Kündigungsbutton einfach erklärt

Von Ali Alawihee · Aktualisiert am 5. November 2026

Fitnessstudio, Handy oder Streaming: Viele Verträge laufen weiter, obwohl du sie nicht mehr brauchst. Seit 2022 kommst du oft leichter heraus. Hier erfährst du, welche Frist gilt, wann eine E-Mail reicht und wie du beweist, dass deine Kündigung angekommen ist.

Kündigungsfrist: Was seit März 2022 gilt

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge gelten für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, neue Grenzen. Für ältere Verträge gelten noch die alten Regeln: Verlängerung um bis zu ein Jahr und bis zu drei Monate Kündigungsfrist.

Versicherungen sind ausgenommen, für sie gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für Handy-, Festnetz- und Internetverträge regelt § 56 Telekommunikationsgesetz (TKG) Ähnliches, auch bei älteren Verträgen.

Betroffen sind Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen, etwa Fitnessstudio, Abo, Streaming oder ein Strom- und Gastarif. Nach § 309 Nr. 9 BGB gilt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

  • Erste Laufzeit: höchstens zwei Jahre
  • Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit: höchstens ein Monat
  • Automatische Verlängerung: nur auf unbestimmte Zeit
  • Danach: jederzeit kündbar mit höchstens einem Monat Frist

Widerruf, Kündigung und Sonderkündigung

Einen online, am Telefon oder an der Haustür geschlossenen Vertrag kannst du meist innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen, in der Regel ab Vertragsschluss, bei Waren ab Lieferung. Der Widerruf macht den Vertrag rückgängig, eine Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft. Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Online-Verträge zusätzlich eine Widerrufsfunktion wie „Vertrag widerrufen“.

Erhöht dein Strom- oder Gasanbieter die Preise, muss er dich als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher informieren. Du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG), außer es wird nur eine geänderte Umsatzsteuer weitergegeben.

Ziehst du um, muss dein Internetanbieter den Vertrag am neuen Wohnort unverändert fortführen, wenn er dort liefern kann. Kann er das nicht, darfst du mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 TKG).

Kündigungsbutton: Online-Verträge online kündigen

Kannst du einen kostenpflichtigen Dauervertrag auf einer Website abschließen, muss das Unternehmen dort seit dem 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Er funktioniert in zwei Stufen: Die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ führt zu einer Bestätigungsseite. Dort gibst du an, wer du bist, welchen Vertrag du kündigst und zu wann, und schickst alles mit „jetzt kündigen“ ab.

Danach muss das Unternehmen dir unverzüglich in Textform bestätigen, wann die Kündigung eingegangen ist und wann der Vertrag endet. Fehlt der Button oder ist er falsch gestaltet, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen. Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen, laut Verbraucherzentrale auch Versicherungen.

Kündigung in Textform: Wann reicht eine E-Mail?

Meist reicht die Textform nach § 126b BGB: eine lesbare Erklärung mit deinem Namen auf einem dauerhaften Datenträger, also etwa E-Mail, Brief oder Fax. Eine Unterschrift brauchst du dafür nicht. Am Telefon zu kündigen ist riskant, weil du es kaum beweisen kannst.

Verlangen die AGB einen unterschriebenen Brief oder ein Einschreiben, ist das unwirksam. Nach § 309 Nr. 13 BGB darf keine strengere Form als die Textform und kein besonderer Zugangsweg vorgeschrieben werden. Nur wo das Gesetz die Schriftform verlangt, etwa bei Mietwohnung (§ 568 BGB) oder Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB), brauchst du einen eigenhändig unterschriebenen Brief.

Musteraufbau einer Kündigung

Wichtig ist, dass das Unternehmen dich und den Vertrag eindeutig zuordnen kann. Bei einer Sonderkündigung nennst du zusätzlich den Grund. So kannst du die Kündigung aufbauen:

  • Absender: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
  • Empfänger: Anschrift des Unternehmens laut Vertrag oder Impressum
  • Betreff: Kündigung, mit Kunden- und Vertragsnummer
  • Kernsatz: Hiermit kündige ich den Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Bitte um Bestätigung in Textform mit dem Vertragsende
  • Datum und Name, beim Brief mit Unterschrift

Zugang beweisen: So kommt deine Kündigung sicher an

Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Unternehmen ankommt, und im Streitfall musst du den rechtzeitigen Zugang beweisen. Ein Einschreiben belegt nur den Zugang, nicht den Inhalt. Laut Verbraucherzentrale reicht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2025 der Online-Sendungsstatus allein nicht, entscheidend ist der Auslieferungsbeleg.

Schick die Kündigung deshalb mit einigen Tagen Puffer ab und wähle einen Weg, den du belegen kannst:

  • Kündigungsbutton: Bestätigungsseite als Screenshot speichern
  • E-Mail: gesendete Nachricht aufheben und um Eingangsbestätigung bitten
  • Einwurf-Einschreiben: Kopie, Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg aufheben
  • Einschreiben mit Rückschein: Der Empfänger bestätigt mit Unterschrift

Keine Kündigungsbestätigung bekommen: Was tun?

Kommt nach einigen Tagen nichts, frag schriftlich nach und setze eine kurze Frist. Bleibt es still, kündige erneut auf einem nachweisbaren Weg und bewahre alle Belege auf. Beim Kündigungsbutton wird gesetzlich vermutet, dass die Kündigung direkt nach dem Absenden zugegangen ist.

Bucht das Unternehmen nach Vertragsende weiter Geld ab, das du nicht schuldest, kannst du eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen über deine Bank zurückbuchen lassen. Hilfe bieten die Verbraucherzentralen.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Vertrag?

Bei Verträgen über regelmäßige Leistungen ab dem 1. März 2022 höchstens ein Monat, zum Ende der ersten Laufzeit und nach einer automatischen Verlängerung. Versicherungen und ältere Verträge können abweichen.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Meist ja, denn eine E-Mail erfüllt die Textform, und AGB dürfen nicht mehr verlangen. Mietwohnung und Arbeitsverhältnis kündigst du aber mit einem eigenhändig unterschriebenen Brief.

Was ist der Kündigungsbutton?

Eine Schaltfläche wie „Verträge hier kündigen“, mit der du online abgeschlossene Dauerverträge in zwei Schritten online kündigst. Für Finanzdienstleistungen und Versicherungen gilt die Pflicht nicht.

Was tun, wenn keine Kündigungsbestätigung kommt?

Frag schriftlich nach und kündige notfalls erneut, etwa per Einwurf-Einschreiben. Bewahre alle Belege auf, Hilfe bietet die Verbraucherzentrale.

Kann ich einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen?

Online, am Telefon oder an der Haustür geschlossene Verträge kannst du meist 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Danach gilt die vereinbarte Kündigungsfrist.

Über den Autor

Ali Alawihee ist Gründer von MeinVertragsPlus in Osnabrück und spricht Deutsch und Arabisch. Er ist Tippgeber: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich sind immer die Bedingungen deines Vertrags.

Quellen

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