Ohne Krankenversicherung? Wir helfen dir zurück in den Versicherungsschutz.
Ob seit ein paar Monaten oder seit Jahren: Je früher du handelst, desto kleiner bleibt die Lücke. Erzähl uns kurz von deiner Situation – vertraulich und kostenlos.
- Viele Anbieter im Vergleich
- 100 % kostenlos und unverbindlich
- Wir sprechen deine Sprache (Deutsch & Arabisch)
- Gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) – passend zu deiner Situation
- Auch bei laufender Behandlung oder Behandlungsplan
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Was viele nicht wissen
Die Rückkehr in die Krankenversicherung ist dein Recht
Seit 2009 gilt die Krankenversicherungspflicht. Gesetzliche Kassen nehmen frühere Mitglieder in der Regel wieder auf, private Versicherer müssen mindestens den Basistarif anbieten.
Rückstände lassen sich oft verringern
Gesetzliche Kassen sollen Nachzahlungen bei verspäteter Meldung angemessen ermäßigen. Bei privaten Versicherern ist eine Stundung mit Ratenzahlung möglich.
Auch mit Behandlung oder Behandlungsplan
Eine laufende Behandlung oder ein Heil- und Kostenplan ist kein Grund, es nicht zu versuchen. Wichtig ist, dass die Experten davon wissen.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. MeinVertragsPlus ist Tippgeber; deine individuelle Lösung erarbeiten die lizenzierten Experten unseres Partners gemeinsam mit dir.
Fragen zur Krankenversicherung
Ich war lange nicht krankenversichert – nimmt mich überhaupt jemand?
Ja. In Deutschland gilt seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht. Wer zuletzt gesetzlich versichert war, kehrt in der Regel in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Wer zuletzt privat versichert war, muss von einem privaten Versicherer mindestens im Basistarif aufgenommen werden. Welcher Weg für dich gilt, klären die Experten mit dir.
Muss ich alle Beiträge für die Zeit ohne Versicherung nachzahlen?
Meist fallen für die Lücke Beiträge oder ein Zuschlag an. Gesetzliche Krankenkassen sollen nachzuzahlende Beiträge bei verspäteter Meldung angemessen ermäßigen und Säumniszuschläge erlassen (§ 256a SGB V). Bei privaten Versicherern fällt ein Prämienzuschlag an, der gestundet und in Raten gezahlt werden kann (§ 193 Abs. 4 VVG). Je früher du dich meldest, desto kleiner ist die Lücke.
Was ist, wenn gerade eine Behandlung läuft oder ein Behandlungsplan vorliegt?
Gib das im Formular einfach an – Diagnosen brauchen wir dafür nicht. Die Experten berücksichtigen deine Situation bei der Suche nach einer Lösung, zum Beispiel ab wann welche Leistungen übernommen werden. Wenn du lieber am Telefon darüber sprichst, wähle „Lieber persönlich besprechen“.
Was passiert mit meinen Gesundheitsangaben?
Angaben zu Behandlungen speichern wir nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung und geben sie ausschließlich an die lizenzierten Experten unseres Partners weiter, damit dir geholfen werden kann. Du kannst die Einwilligung jederzeit widerrufen.
Kostet mich die Beratung etwas?
Nein. Die Prüfung deiner Situation ist für dich kostenlos und unverbindlich.
Deine Frage ist nicht dabei?
Wir oder die lizenzierten Experten unseres Partners beantworten sie dir persönlich – am Telefon, per WhatsApp oder in einem persönlichen Termin.