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Wohngebäudeversicherung – persönlich verglichen

Wohngebäude: Schutz für dein Haus – vom Keller bis zum Dach.

Für Hausbesitzer ist sie fast ein Muss: Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn Feuer, Wasser oder Sturm dein Haus beschädigt. Die lizenzierten Experten unseres Partners finden einen Tarif, der zu deinem Gebäude passt.

  • Viele Anbieter im Vergleich
  • 100 % kostenlos und unverbindlich
  • Wir sprechen deine Sprache (Deutsch & Arabisch)
  • Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Elementarschutz gegen Starkregen und Hochwasser auf Wunsch
  • Angebote von den lizenzierten Experten unseres Partners
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Schnell angefragt: Fachleute suchen einen passenden Tarif für dich heraus – 100 % kostenlos & unverbindlich.

  • Maximale Freiheit: Du kannst unsere Betreuung jederzeit mit wenigen Klicks im Kundenportal beenden.
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Wohngebäudevergleich

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Wohngebäudeversicherung

Warum eine Wohngebäude­versicherung?

Ein Brand, ein geplatztes Rohr oder ein schwerer Sturm – und die Reparatur oder sogar der Wiederaufbau deines Hauses wird schnell sehr teuer. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude selbst: Mauern, Dach, Fenster und fest verbundene Teile wie Heizung und Sanitäranlagen. Wer ein Haus finanziert, braucht sie ohnehin – Banken verlangen in der Regel mindestens den Schutz gegen Feuer.

Ideal für

  • Hausbesitzer
  • Hauskäufer & Bauherren
  • Vermieter

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Wohngebäudeversicherung

Beispiel
  • Leistungen & Deckung im Überblick
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  • Angebote von lizenzierten Experten
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  • Feuer

    Zahlt nach Brand, Blitzschlag und Explosion – bis hin zum Wiederaufbau deines Hauses.

  • Leitungswasser

    Rohrbruch, Frostschäden an Leitungen und Wasser, das aus Leitungen austritt – einer der häufigsten Schäden am Haus.

  • Sturm & Hagel

    Zahlt, wenn Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel Dach, Fassade oder Fenster beschädigt.

Gut zu wissen

  • Überschwemmung, Starkregen und Rückstau (Elementarschäden) sind nur mit einem Zusatzbaustein versichert – Verbraucherschützer raten, ihn zu prüfen.
  • Beim Hauskauf geht die bestehende Versicherung auf dich über. Du kannst sie innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Grundbuch kündigen.
  • Ist eine Bank im Grundbuch eingetragen, muss sie einem Wechsel des Versicherers meist zustimmen.

Welcher Schutz genau zu dir passt, besprechen die lizenzierten Experten unseres Partners persönlich mit dir.

Jetzt vergleichen lassen

Fragen zur Wohngebäude­versicherung

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Wer ein Haus finanziert, muss sie aber in der Regel gegenüber der Bank nachweisen – mindestens für Feuer. Und weil ein großer Schaden schnell die eigenen Ersparnisse übersteigt, ist sie für Hausbesitzer fast unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zur Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude selbst – Mauern, Dach und alles, was fest mit dem Haus verbunden ist. Die Hausratversicherung zahlt für deine Einrichtung, also Möbel, Kleidung und Technik. Als Eigentümer, der selbst im Haus wohnt, brauchst du deshalb meist beide.

Brauche ich den Elementarschutz?

Starkregen kann überall auftreten, nicht nur in der Nähe von Flüssen – viele Hausbesitzer unterschätzen dieses Risiko. Die Experten prüfen, ob und zu welchen Bedingungen der Baustein für dein Haus möglich ist.

Muss ich meine Police hochladen?

Nein, das ist freiwillig. Mit der Police können die Experten deinen aktuellen Schutz aber genauer vergleichen und dir schneller ein passendes Angebot machen.

Was kostet die Prüfung meiner Verträge?

Nichts – 100 % kostenlos und ohne versteckte Bindung. Die Prüfung ist unverbindlich. Wir werden vom Anbieter bzw. von den lizenzierten Experten vergütet, wenn ein neuer Vertrag zustande kommt. Beim Strom- und Gaswechsel geben wir dir davon einen Bonus weiter; bei Versicherungen gibt es keinen Bonus und kein Cashback (§ 48b VAG). Erteilst du das freiwillige Betreuungsmandat, erhalten die lizenzierten Versicherungsexperten von den Versicherern außerdem eine laufende Provision für die Betreuung (Bestandspflegeprovision) – auch das kostet dich nichts.

Deine Frage ist nicht dabei?

Wir oder die lizenzierten Experten unseres Partners beantworten sie dir persönlich – am Telefon, per WhatsApp oder in einem persönlichen Termin.

Beratung und Vermittlung: PFS Professional Financial Solutions GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Register-Nr. D-V1KE-1FHKK-50). MeinVertragsPlus stellt als Tippgeber den Kontakt her. Im Vermittlerregister prüfen

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