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Kfz-Versicherung – persönlich verglichen

Kfz-Versicherung: stark geschützt, fair im Beitrag.

Ob Neuwagen, Familienauto oder Zweitwagen: Die lizenzierten Experten unseres Partners vergleichen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko für dich – und zeigen dir, ob du denselben oder einen besseren Schutz zu einem günstigeren Beitrag bekommst.

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  • Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko – passend zu Auto und Budget
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Ein weißes Elektroauto steht in einer sauberen Einfahrt neben einer Wallbox an einer weißen Wand

Kfz-Versicherung

Darauf kommt es bei der Kfz-Versicherung an

Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes Auto Pflicht: Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst – gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Teil- und Vollkasko schützen zusätzlich dein eigenes Fahrzeug. Weil sich die Beiträge für denselben Schutz oft deutlich unterscheiden, lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.

Ideal für

  • Neu- & Gebrauchtwagen
  • Fahranfänger & Familien
  • Pendler & Vielfahrer

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Kfz-Versicherung

Beispiel
  • Leistungen & Deckung im Überblick
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  • Vollkasko

    Umfasst die Leistungen der Teilkasko und zahlt auch selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus – sinnvoll für neue und hochwertige Fahrzeuge.

  • Teilkasko

    Schützt bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Wildunfall – für Autos, die noch einen spürbaren Wert haben.

  • Kfz-Haftpflicht

    Der gesetzliche Pflichtschutz: zahlt Schäden, die du mit deinem Auto anderen zufügst – und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Gut zu wissen

  • Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember – kündigen kannst du in der Regel bis zum 30. November.
  • Nach einer Beitragserhöhung, einem regulierten Schaden oder beim Fahrzeugwechsel ist ein Wechsel meist auch außerhalb dieser Frist möglich.
  • Deine Schadenfreiheitsklasse gehört dir – du nimmst sie zum neuen Versicherer mit.

Welcher Schutz genau zu dir passt, besprechen die lizenzierten Experten unseres Partners persönlich mit dir.

Jetzt vergleichen lassen

Fragen zur Kfz-Versicherung

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31. Dezember und können mit einem Monat Frist gekündigt werden – also bis zum 30. November. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht, und bei einem anderen Auto schließt du ohnehin neu ab. Die Experten unseres Partners prüfen die Fristen für dich.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Die Teilkasko zahlt zusätzlich zum Beispiel bei Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfall. Die Vollkasko enthält die Teilkasko und zahlt außerdem Schäden am eigenen Auto, die du selbst verursachst, sowie Vandalismus.

Behalte ich beim Wechsel meinen Schadenfreiheitsrabatt?

Ja. Deine Schadenfreiheitsklasse gehört zu dir und wird zum neuen Versicherer mitgenommen. Den Nachweis holt sich der neue Versicherer in der Regel selbst beim bisherigen.

Muss ich selbst Angebote vergleichen?

Nein. Du gibst einmal deine Daten ein, die Experten unseres Partners prüfen den Markt persönlich und schlagen dir passende Optionen vor. Ob du wechselst, entscheidest du.

Gibt es einen Bonus für den Wechsel?

Nein. Bei Versicherungen gibt es von uns keinen Bonus und kein Cashback – das verbietet § 48b VAG grundsätzlich. Wir zeigen dir stattdessen ehrlich, ob ein Wechsel deinen Schutz oder deinen Beitrag verbessert.

Muss ich meine Police hochladen?

Nein, das ist freiwillig. Mit der Police können die Experten deinen aktuellen Schutz aber genauer vergleichen und dir schneller ein passendes Angebot machen.

Was kostet die Prüfung meiner Verträge?

Nichts – 100 % kostenlos und ohne versteckte Bindung. Die Prüfung ist unverbindlich. Wir werden vom Anbieter bzw. von den lizenzierten Experten vergütet, wenn ein neuer Vertrag zustande kommt. Beim Strom- und Gaswechsel geben wir dir davon einen Bonus weiter; bei Versicherungen gibt es keinen Bonus und kein Cashback (§ 48b VAG). Erteilst du das freiwillige Betreuungsmandat, erhalten die lizenzierten Versicherungsexperten von den Versicherern außerdem eine laufende Provision für die Betreuung (Bestandspflegeprovision) – auch das kostet dich nichts.

Deine Frage ist nicht dabei?

Wir oder die lizenzierten Experten unseres Partners beantworten sie dir persönlich – am Telefon, per WhatsApp oder in einem persönlichen Termin.

Beratung und Vermittlung: PFS Professional Financial Solutions GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Register-Nr. D-V1KE-1FHKK-50). MeinVertragsPlus stellt als Tippgeber den Kontakt her. Im Vermittlerregister prüfen

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