Stromanbieter wechseln in Osnabrück: So kommst du aus der Grundversorgung
Von Ali Alawihee · Aktualisiert am 5. November 2026
Wer nach einem Umzug nie aktiv einen Stromtarif gewählt hat, wird meist über die Grundversorgung beliefert, oft ohne es zu wissen. Das ist kein Fehler, aber du kannst jederzeit wechseln. Hier erfährst du, welche Fristen gelten, wie der Wechsel abläuft und was du dafür brauchst.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist in § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. In jedem Netzgebiet gibt es einen Grundversorger: das Unternehmen, das dort die meisten Haushalte beliefert. Es muss jeden Haushaltskunden zu seinen veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen versorgen. Wer Grundversorger ist, stellt der Netzbetreiber alle drei Jahre neu fest.
In die Grundversorgung kommst du automatisch, ohne etwas zu unterschreiben. Ziehst du ein und nutzt Strom, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, entsteht mit der ersten verbrauchten Kilowattstunde ein Grundversorgungsvertrag.
Davon zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung. Sie springt zum Beispiel ein, wenn ein Anbieter nicht mehr liefert, und dauert höchstens drei Monate. Typische Wege in die Grundversorgung im Überblick:
- Einzug ohne eigenen Liefervertrag
- Nie aktiv einen Tarif gewählt
- Alter Vertrag endet ohne neuen Vertrag
- Ersatzversorgung endet ohne neuen Vertrag
Wer ist Grundversorger in Osnabrück?
In der Stadt Osnabrück sind nach eigenen Angaben die Stadtwerke Osnabrück Grundversorger für Strom und Erdgas, ebenso in der Gemeinde Lotte (Stand: November 2026).
Im Landkreis Osnabrück kann ein anderes Unternehmen zuständig sein; das veröffentlicht der örtliche Netzbetreiber. Viele Grundversorger bieten außerdem eigene Sondertarife an, ein Tarifwechsel beim selben Unternehmen ist also auch möglich.
Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht
Die Grundversorgung kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV, bei Gas § 20 GasGVV). Die Kündigung muss in Textform erfolgen, etwa per Brief oder E-Mail. Der Grundversorger darf dafür kein Entgelt verlangen und muss das Vertragsende bestätigen.
Ändert der Grundversorger seine Preise, muss er das mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekanntgeben und dir per Brief mitteilen. Du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 5 StromGVV bzw. GasGVV).
Für deinen neuen Vertrag außerhalb der Grundversorgung gilt § 41 Abs. 5 EnWG: Über eine einseitige Preisänderung muss dich der Anbieter als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ausnahmen gelten etwa bei reiner Weitergabe einer Umsatzsteueränderung.
So läuft der Wechsel ab
Meist übernimmt der neue Anbieter die Formalitäten: Mit deiner Vollmacht kündigt er den alten Vertrag und meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an. Eine Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung solltest du laut Verbraucherzentrale selbst aussprechen.
Strom und Gas fließen ohne Unterbrechung weiter. Dein Zähler bleibt derselbe, und niemand muss in deine Wohnung kommen. Schließt du online ab, hast du in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Seit dem 6. Juni 2025 ist der technische Wechsel des Stromlieferanten laut Bundesnetzagentur innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich. Dein alter Vertrag endet dadurch aber nicht sofort, denn Kündigungsfristen gelten weiter. Bei Gas gilt die 24-Stunden-Regel laut Verbraucherzentrale (Stand: Oktober 2026) noch nicht. Dort darf der Wechsel bis zu drei Wochen dauern.
Diese Daten brauchst du
Die meisten Angaben findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung. Nach einem Umzug solltest du die Zählernummer nicht ungeprüft vom Vormieter übernehmen, sondern selbst am Zähler ablesen.
- Name und Lieferadresse
- Zählernummer
- Marktlokations-ID (MaLo-ID), falls zur Hand, bei Strom 11-stellig
- Bisheriger Anbieter und Kundennummer
- Zählerstand zum Wechseltermin
- Bankverbindung, wenn du per Lastschrift zahlst
Worauf du beim neuen Tarif achten kannst
Laut Verbraucherzentrale sind die Preise in der Grundversorgung oft vergleichsweise hoch. Ob ein Wechsel für dich passt, zeigt aber nur ein aktueller Vergleich mit deinem eigenen Verbrauch.
Lies vor dem Abschluss die Vertragsbedingungen und sichere dir die wichtigsten Tarifdaten, etwa per Screenshot. Prüfen kannst du zum Beispiel:
- Preisgarantie: Was umfasst sie? Steuern, Abgaben und Umlagen sind oft ausgenommen.
- Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, danach nur unbefristete Verlängerung
- Kündigungsfrist: höchstens ein Monat (§ 309 Nr. 9 BGB)
- Abschlag: passend zum Verbrauch, sonst droht eine Nachzahlung
- Bonus: Bedingungen lesen und Preise auch ohne Bonus vergleichen
- Ökostrom: auf unabhängige Siegel achten, wenn dir das wichtig ist
Gas: Es funktioniert genauso
Beim Gas läuft alles nach demselben Prinzip: Grundversorgung nach GasGVV, zwei Wochen Kündigungsfrist, Vollmacht für den neuen Anbieter und keine Unterbrechung der Versorgung. Für den Vergleich brauchst du zusätzlich deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden.