Hausratversicherung einfach erklärt: Was ist versichert und was gilt beim Umzug?
Von Ali Alawihee · Aktualisiert am 5. November 2026
Wasserschaden, Brand oder Einbruch – und plötzlich sind Möbel, Kleidung und Technik kaputt oder weg. Die Hausratversicherung ersetzt dann deine eigenen Sachen in der Wohnung. Hier erfährst du, was sie typischerweise abdeckt.
Was ist Hausrat – und was nicht?
Hausrat sind die Sachen, die in deinem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen – im Kern alles Bewegliche in der Wohnung, etwa Möbel, Kleidung und Technik. Wertsachen wie Bargeld und Schmuck sind laut Verbraucherzentrale meist nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme versichert. Eine Einbauküche kann dazugehören, wenn du sie als Mieter selbst bezahlt hast.
Beispiel: Läuft deine Waschmaschine aus, sind deine eigenen Sachen ein Fall für die Hausratversicherung, Schäden am Gebäude für die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden beim Nachbarn kann je nach Fall deine Privathaftpflicht zuständig sein.
- Hausratversicherung: deine eigenen beweglichen Sachen.
- Wohngebäudeversicherung: das Gebäude mit fest eingebauten Teilen, meist abgeschlossen vom Eigentümer.
- Privathaftpflicht: Schäden, die du anderen zufügst.
Welche Schäden sind typischerweise versichert?
Zum Grundschutz gehören üblicherweise diese Gefahren:
- Feuer: Brand, Blitzschlag und Explosion, auch Schäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser.
- Leitungswasser: zum Beispiel ein Rohrbruch oder ein geplatzter Waschmaschinenschlauch.
- Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus nach einem Einbruch.
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel.
Zusatzbausteine je nach Tarif
Einfacher Diebstahl ohne Einbruch und Überschwemmung sind im Grundschutz meist nicht enthalten. Je nach Tarif gibt es Zusatzbausteine:
- Fahrraddiebstahl: Ohne Zusatz ist ein Rad meist nur bei Einbruchdiebstahl versichert, etwa aus dem abgeschlossenen Keller. Mit Zusatz auch draußen – meist nur, wenn es abgeschlossen war.
- Elementarschäden: etwa Überschwemmung, Rückstau, Starkregen oder Erdbeben. Ohne diesen Baustein gibt es dafür in der Regel keinen Ersatz.
- Glasbruch: laut Verbraucherzentrale in der Regel verzichtbar.
- Grobe Fahrlässigkeit: Manche Tarife kürzen dann die Leistung. Stiftung Warentest empfiehlt Tarife ohne Kürzung.
Neuwert, Versicherungssumme und Unterversicherung
Ersetzt wird in der Regel der Neuwert: der Betrag, mit dem du Sachen gleicher Art und Güte neu kaufen kannst. So definieren es auch die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert deines gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig, bist du unterversichert und der Versicherer zahlt nur anteilig. Beispiel der Verbraucherzentrale: Hausrat im Wert von 100.000 Euro, versichert mit 50.000 Euro – bei 10.000 Euro Schaden gibt es nur 5.000 Euro.
Davor schützt ein Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer prüft dann nicht nach, wenn die Versicherungssumme einen festen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche erreicht und die Wohnfläche stimmt. Laut Verbraucherzentrale sind das meist 650 Euro pro Quadratmeter; auch laut Stiftung Warentest rechnen Versicherer seit Jahren mit diesem Wert (Stand 2026). Mit viel Technik oder Schmuck kann dein Hausrat aber mehr wert sein.
Umzug: Was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Ziehst du innerhalb Deutschlands um, geht der Schutz in der Regel auf die neue Wohnung über; während des Umzugs gilt er in beiden Wohnungen. In der alten Wohnung endet er laut Verbraucherzentrale meist spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Die GDV-Musterbedingungen lassen die Frist offen – entscheidend ist dein Vertrag.
- Melde den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn und gib die neue Wohnfläche an.
- Ist die neue Wohnung größer, passe die Versicherungssumme an. Laut Musterbedingungen gilt ein Unterversicherungsverzicht sonst nur bis zwei Monate nach Umzugsbeginn.
- Steigt am neuen Wohnort der Beitrag, sehen die Musterbedingungen ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung vor.
- Bei einem Doppelwohnsitz oder einem Umzug ins Ausland geht der Schutz nicht einfach über.
Pflichten im Alltag und im Schadensfall
Dein Vertrag enthält Obliegenheiten – Pflichten, die du einhalten musst. Verletzt du sie, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Typisch sind:
- Türen und Fenster abschließen, wenn du gehst.
- In der kalten Jahreszeit heizen oder Wasserleitungen absperren und entleeren.
- Schäden unverzüglich dem Versicherer melden, bei Einbruch, Raub oder Vandalismus auch der Polizei.
- Eine Stehlgutliste mit Beschreibung und Neuwert der Sachen bei Polizei und Versicherer einreichen.
- Den Schaden gering halten, etwa Bankkarten sofort sperren.
- Fotos und Rechnungen wertvoller Sachen aufbewahren.
Kündigen und wechseln
Viele Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch. Laut Verbraucherzentrale gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit – maßgeblich ist dein Vertrag.
Nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung kann es ein Sonderkündigungsrecht geben. Löst du deinen Haushalt ganz auf, endet der Vertrag in der Regel. Beim Wechsel sollte der neue Vertrag lückenlos anschließen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.