Strom und Gas anmelden bei Umzug und Einzug: Das solltest du rechtzeitig erledigen
Von Ali Alawihee · Aktualisiert am 5. November 2026
Wer in Deutschland in eine neue Wohnung zieht, hat meist ab dem ersten Tag Strom, auch ohne Vertrag. Trotzdem lohnt es sich, Strom und Gas rechtzeitig selbst zu regeln. Hier erfährst du, was ohne Vertrag passiert, welche Daten du brauchst und wie du den alten Vertrag beendest.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Nutzt du in der neuen Wohnung Strom ohne Vertrag, entsteht laut Bundesnetzagentur in der Regel mit der ersten Kilowattstunde ein Vertrag in der Grundversorgung. Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert (§ 36 EnWG). Es muss grundsätzlich jeden Haushalt versorgen. Du musst ihm die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 StromGVV). Kündigen kannst du die Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist (§ 20 StromGVV, bei Gas § 20 GasGVV).
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist etwas anderes. Sie greift, wenn dein Verbrauch keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa weil ein Anbieter nicht mehr liefert, und endet spätestens nach drei Monaten.
Wer Grundversorger ist, veröffentlicht der örtliche Netzbetreiber im Internet. In der Stadt Osnabrück sind das nach eigenen Angaben die Stadtwerke Osnabrück, für Strom und Gas (Stand: November 2026). Im Landkreis kann es ein anderes Unternehmen sein.
Zählerstand und Zählernummer festhalten
Lies am Auszugs- und am Einzugstag die Zähler in beiden Wohnungen ab, damit du nur deinen eigenen Verbrauch zahlst.
Übernimm die Zählernummer nicht ungeprüft aus dem Übergabeprotokoll oder vom Vormieter. Laut Verbraucherzentrale kann eine falsche Nummer, etwa die der Nachbarwohnung, dazu führen, dass du zwei Verträge bezahlst. So gehst du vor:
- Zählernummer und Zählerstand direkt am Zähler ablesen
- Zähler gut lesbar fotografieren
- Beides ins Übergabeprotokoll eintragen und unterschreiben lassen
- Werte dem alten und dem neuen Anbieter melden, zur Sicherheit auch dem Netzbetreiber
Alten Vertrag beim Auszug beenden
In der Grundversorgung kündigst du mit zwei Wochen Frist. Bei anderen Verträgen hast du bei einem Umzug nach § 41b Abs. 5 EnWG ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, zum Auszugstag oder später. Nenne dabei deine neue Adresse.
Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn dein Anbieter dir binnen zwei Wochen anbietet, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort möglich ist. Viele Verträge lassen sich laut AGB ohnehin mitnehmen.
Wer sich nicht kümmert, riskiert laut Verbraucherzentrale doppelte Kosten. Beim Strom sind seit dem 6. Juni 2025 rückwirkende An- und Abmeldungen grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Melde deinen Auszug deshalb rechtzeitig.
Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen
Am einfachsten schließt du den neuen Vertrag vor dem Einzug ab, mit dem Einzugstag als Lieferbeginn. Beim Strom ist eine rückwirkende Zuordnung zu deinem Wunschanbieter laut Bundesnetzagentur nicht möglich. Schließt du später ab, beliefert dich bis dahin der Grundversorger. Wochenlangen Vorlauf schreibt die Bundesnetzagentur aber nicht vor.
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) steht auf früheren Rechnungen. Als Neumieter fragst du danach den Vermieter oder den Netzbetreiber. Für den Antrag brauchst du meist:
- Name und neue Lieferadresse
- Einzugsdatum als gewünschten Lieferbeginn
- Zählernummer
- MaLo-ID, falls bekannt (11-stellig)
- Zählerstand am Einzugstag
- IBAN, wenn du per Lastschrift zahlst
Abschlag: Wie hoch sollte er sein?
Ohne eigene Verbrauchswerte schätzt der Anbieter deinen monatlichen Abschlag. Nach § 41b Abs. 3 EnWG richtet er sich nach dem Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum oder dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden. Machst du glaubhaft, dass du erheblich weniger verbrauchst, muss das angemessen berücksichtigt werden. Fällig wird der Abschlag erst ab Lieferbeginn.
Ein zu niedriger Abschlag führt oft zu einer Nachzahlung, ein zu hoher bindet dein Geld. Lies nach einigen Wochen den Zähler ab und lass den Abschlag bei Bedarf anpassen.
Gas: Was anders ist
Einen eigenen Gasvertrag brauchst du meist nur, wenn deine Wohnung einen eigenen Gaszähler hat, etwa bei einer Gasetagenheizung oder einem Gasherd. Bei einer Zentralheizung rechnet in der Regel der Vermieter die Heizkosten über die Nebenkosten ab.
Sonst gelten beim Gas weitgehend dieselben Regeln wie beim Strom. Anders als beim Strom kann die Belieferung bei Ein- und Auszug laut Bundesnetzagentur ausnahmsweise bis zu sechs Wochen rückwirkend zugeordnet werden, verlass dich aber nicht darauf. Der technische Wechsel kann beim Gas laut Verbraucherzentrale bis zu drei Wochen dauern.