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Wörterbuch Versicherung Deutsch–Arabisch: wichtige Begriffe einfach erklärt

Von Ali Alawihee · Aktualisiert am 5. November 2026

Police, Selbstbeteiligung, eVB-Nummer: Viele Wörter in Versicherungs- und Vertragsunterlagen sind selbst für Muttersprachler schwer. Dieses Wörterbuch erklärt die wichtigsten Begriffe mit arabischer Übersetzung, nach Themen sortiert und in je einem Satz. Es dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Allgemeine Vertragsbegriffe

Diese Begriffe findest du in fast jedem Versicherungsvertrag. Die Regeln stehen vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) deines Vertrags.

  • Versicherungsnehmer – حامل الوثيقة (المؤمَّن له) – die Person, die den Vertrag abschließt und den Beitrag zahlt; die versicherte Person kann eine andere sein.
  • Versicherungsschein (Police) – وثيقة التأمين (البوليصة) – das Dokument mit den wichtigsten Vertragsdaten, das der Versicherer dir in Textform ausstellen muss.
  • Beitrag (Prämie) – قسط التأمين – der Betrag, den du für den Versicherungsschutz zahlst, zum Beispiel monatlich oder jährlich.
  • Laufzeit – مدة العقد – wie lange der Vertrag läuft; Verträge über mehr als drei Jahre kannst du zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 VVG).
  • Kündigungsfrist – مهلة إنهاء العقد – wie lange vor Vertragsende deine Kündigung beim Versicherer sein muss; meist sind es ein bis drei Monate.
  • Sonderkündigungsrecht – حق الإلغاء الاستثنائي – Kündigung außerhalb der normalen Frist, etwa nach einem Schadenfall oder nach einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung (§ 40 VVG).
  • Widerruf – حق التراجع عن العقد – einen neuen Vertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen (§§ 8, 152 VVG).
  • Selbstbeteiligung – المساهمة الذاتية – der Teil eines Schadens, den du selbst zahlst; eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag.
  • Obliegenheit – واجبات المؤمَّن له – Pflichten, die du einhalten musst, etwa einen Schaden schnell zu melden; wer sie verletzt, riskiert Leistungskürzungen (§ 28 VVG).
  • Deckungssumme (Versicherungssumme) – مبلغ التغطية – der Höchstbetrag, den der Versicherer pro Schadenfall oder pro Jahr zahlt.
  • Wartezeit – فترة الانتظار – Zeit nach Vertragsbeginn, in der noch keine Leistung gezahlt wird, etwa bei Zahnzusatz- oder Rechtsschutzversicherungen.

Auto: Begriffe der Kfz-Versicherung

Für jedes zugelassene Fahrzeug ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz, PflVG). Kasko-Schutz für das eigene Auto ist freiwillig.

  • Kfz-Haftpflicht – تأمين المسؤولية المدنية للسيارة – zahlt Schäden, die du mit dem Fahrzeug anderen zufügst; ohne sie darf das Auto weder zugelassen noch auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
  • Teilkasko – التأمين الشامل الجزئي – deckt Schäden am eigenen Auto etwa durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und je nach Vertrag Wildunfälle.
  • Vollkasko – التأمين الشامل الكامل – enthält die Teilkasko und zahlt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus.
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – فئة سنوات القيادة دون حوادث – je länger du ohne Schaden fährst, desto niedriger ist meist der Beitrag; nach einem Schaden wirst du zurückgestuft.
  • Typklasse – فئة طراز السيارة – Einstufung deines Automodells nach dessen Schaden- und Reparaturkosten, jährlich neu berechnet vom Versichererverband GDV.
  • Regionalklasse – الفئة الإقليمية – Einstufung deines Zulassungsbezirks nach der dortigen Schadenbilanz, ebenfalls jährlich vom GDV ermittelt.
  • eVB-Nummer – رقم تأكيد التأمين الإلكتروني – siebenstelliger Code deines Kfz-Versicherers, den die Zulassungsstelle als Nachweis der Haftpflicht braucht; die Anfrage ist kostenlos.
  • Werkstattbindung – الالتزام بورشة شريكة – in der Kasko wird dein Auto in einer Werkstatt repariert, die der Versicherer vorgibt; dafür ist der Beitrag oft niedriger.
  • Stichtag 30. November – الموعد النهائي 30 نوفمبر – endet dein Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Gesundheit: Begriffe der Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Auch als gesetzlich Versicherter zahlst du für Zahnersatz und manche Leistungen oft einen Teil selbst.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – التأمين الصحي القانوني – Versicherung bei einer Krankenkasse; der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen.
  • Private Krankenversicherung (PKV) – التأمين الصحي الخاص – Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif; Arbeitnehmer können meist erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wechseln.
  • Familienversicherung – التأمين العائلي – in der GKV sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenen Beitrag mitversichert.
  • Zusatzbeitrag – الاشتراك الإضافي – Teil des Kassenbeitrags, den jede Krankenkasse selbst festlegt; erhöht sie ihn, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
  • Zusatzversicherung – التأمين التكميلي – private Ergänzung für gesetzlich Versicherte, etwa für Zahnersatz, Brille oder Krankenhausaufenthalt.
  • Eigenanteil – الحصة الذاتية – der Betrag, den du nach dem Zuschuss der Kasse selbst trägst, typisch beim Zahnersatz.
  • Festzuschuss – الدعم الثابت – fester Betrag der Kasse für Zahnersatz: 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft mehr.
  • Bonusheft – دفتر فحوصات الأسنان – Nachweis jährlicher Kontrollen beim Zahnarzt; nach fünf Jahren steigt der Festzuschuss auf 70, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.
  • Krankengeld – بدل المرض – Geld von der Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit, in der Regel nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wohnen: Hausrat, Gebäude, Haftpflicht

Beim Wohnen geht es um zwei Fragen: Was passiert mit deinen Sachen und dem Gebäude bei einem Schaden, und was gilt, wenn du selbst anderen einen Schaden zufügst?

  • Hausratversicherung – تأمين محتويات المنزل – schützt Möbel, Kleidung und Geräte etwa bei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel.
  • Wohngebäudeversicherung – تأمين المبنى السكني – schützt das Haus selbst; sie ist Sache der Eigentümer, nicht der Mieter.
  • Privathaftpflicht – تأمين المسؤولية الشخصية – zahlt, wenn du anderen im Alltag einen Schaden zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Mietsachschaden – الأضرار بالمسكن المستأجر – Schaden an der gemieteten Wohnung selbst, etwa am Boden; oft in der Privathaftpflicht enthalten, mit Ausnahmen je nach Vertrag.
  • Elementarschaden – أضرار الكوارث الطبيعية – Schäden etwa durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck; meist nur über einen Zusatzbaustein versichert.
  • Neuwert – قيمة الشراء من جديد – was gleichwertige neue Sachen heute kosten; danach entschädigt die Hausratversicherung in der Regel.
  • Zeitwert – القيمة الحالية – Wert einer Sache unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, meist weniger als der Neuwert.
  • Unterversicherung – نقص مبلغ التأمين – ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG).
  • Grobe Fahrlässigkeit – الإهمال الجسيم – besonders unvorsichtiges Verhalten; der Versicherer darf dann die Leistung kürzen, manche Verträge verzichten darauf (§ 81 VVG).
  • Fahrraddiebstahl – سرقة الدراجة – Diebstahl außerhalb der Wohnung, etwa an der Straße, ist in der Hausrat oft nur über einen Zusatzbaustein versichert.

Energie & Internet: Strom, Gas und DSL

Strom-, Gas- und Internetverträge sind keine Versicherungen, aber ähnlich aufgebaut: Laufzeit, Kündigungsfrist und Preis sind entscheidend. Diese Begriffe findest du in Angeboten und auf deiner Rechnung.

  • Grundversorgung – التزويد الأساسي – Belieferung durch das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; kündbar mit zwei Wochen Frist.
  • Abschlag – الدفعة الشهرية المسبقة – monatliche Vorauszahlung auf Basis deines geschätzten Verbrauchs.
  • Jahresabrechnung – الفاتورة السنوية – rechnet deinen tatsächlichen Verbrauch ab; daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
  • Zählerstand – قراءة العداد – die Zahl auf deinem Strom- oder Gaszähler; notiere sie bei Einzug, Auszug und Anbieterwechsel.
  • Marktlokations-ID (MaLo-ID) – رقم موقع الاستهلاك – Kennnummer deiner Entnahmestelle auf der Rechnung; mit ihr klappt der Anbieterwechsel am zuverlässigsten.
  • Preisgarantie – ضمان السعر – der Preis bleibt für eine bestimmte Zeit gleich; Steuern, Abgaben und Umlagen sind oft ausgenommen, also Bedingungen lesen.
  • Mindestlaufzeit – الحد الأدنى لمدة العقد – höchstens 24 Monate; bei Verträgen seit März 2022 danach nur unbefristete Verlängerung mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB, Internet: § 56 TKG).
  • Neukundenbonus – مكافأة العملاء الجدد – einmalige Gutschrift für neue Kunden, oft erst nach einer bestimmten Lieferzeit; vergleiche den Preis auch ohne Bonus.
  • Preiserhöhung – رفع السعر – erhöht der Anbieter einseitig den Preis, kannst du in der Regel ohne Kündigungsfrist kündigen.
  • Kündigungsbutton – زر الإلغاء – Anbieter, bei denen du online abschließen kannst, müssen auf ihrer Website auch einen Button zum Kündigen anbieten (§ 312k BGB).
  • Lieferantenwechsel – تغيير المزوّد – bei Strom ist der technische Wechsel seit 6. Juni 2025 an Werktagen in 24 Stunden möglich; Kündigungsfristen gelten trotzdem.

Rechtliches: Vermittler, Register und Formen

Wer dir eine Versicherung anbietet, kann in verschiedenen Rollen auftreten. Die Rolle entscheidet, für wen die Person arbeitet und wie sie bezahlt wird. Die Regeln stehen vor allem in § 34d Gewerbeordnung (GewO).

  • Versicherungsvermittler – وسيط التأمين – Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler; sie müssen grundsätzlich im Vermittlerregister eingetragen sein.
  • Versicherungsvertreter – وكيل التأمين – arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer und vermittelt deren Verträge.
  • Versicherungsmakler – سمسار التأمين – handelt im Auftrag des Kunden und vermittelt Verträge verschiedener Versicherer; bezahlt wird er meist vom Versicherer (Courtage).
  • Versicherungsberater – مستشار التأمين – berät gegen ein Honorar, das du zahlst, und darf keine Provision von Versicherern annehmen.
  • Tippgeber – مُحيل العملاء – stellt nur den Kontakt zu einem Vermittler her; er berät nicht, nennt keine konkreten Produkte und vermittelt nicht, braucht daher keine Erlaubnis nach § 34d GewO.
  • Vermittlerregister – سجل الوسطاء – öffentliches Online-Register der Industrie- und Handelskammern (vermittlerregister.info), in dem du Erlaubnis und Registrierungsnummer kostenlos prüfen kannst.
  • Erstinformation – المعلومات الأولية – beim ersten Kontakt muss der Vermittler in Textform mitteilen, ob er Vertreter, Makler oder Berater ist, und seine Registrierungsnummer nennen.
  • Textform – الشكل النصي – lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa E-Mail, Brief oder Fax; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB).
  • Schriftform – الشكل الكتابي – Dokument mit eigenhändiger Unterschrift; ersetzbar durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt (§§ 126, 126a BGB).
  • Ombudsmann – أمين المظالم – für Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle bei Streit mit dem Versicherer; für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine eigene Stelle.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Makler und Vertreter?

Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer. Ein Versicherungsmakler handelt im Auftrag des Kunden und vermittelt Verträge verschiedener Versicherer. Beide müssen ihren Status beim ersten Kontakt offenlegen, und du kannst ihn im Vermittlerregister prüfen.

Was bedeutet Textform?

Textform heißt: eine lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel E-Mail, Brief oder Fax (§ 126b BGB). Eine Unterschrift ist nicht nötig. Für Kündigungen dürfen AGB in Verbraucherverträgen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto etwa durch Diebstahl, Sturm, Hagel oder Glasbruch. Die Vollkasko enthält diese Leistungen und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und bei Vandalismus.

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

In der Regel 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage. Die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast (§ 8 VVG).

Über den Autor

Ali Alawihee ist Gründer von MeinVertragsPlus in Osnabrück und spricht Deutsch und Arabisch. Er ist Tippgeber: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich sind immer die Bedingungen deines Vertrags.

Quellen

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